Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 8.6. beschlossen auf eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B zu verzichten. Die Beratungen über die Steuersätze in der Stadt Linnich werden in die kommende Haushaltsberatung vertagt. Aufgrund des neuen rot-grünen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) NRW sind die Steuersätze und Soziallasten neu berechnet worden. Da die Stadt Linnich bei der Grundsteuer B mit dem bisherigen Steuersatz unter dem im GFG genannten Satz liegt, muss die Stadt höhere Umlagen an den Kreis abführen. Somit wird davon ausgegangen, dass Linnich eine wirtschaftlich und steuerlich leistungsfähige Kommune ist. De facto ist Linnich mit über 20 Millionen Euro und einer drohenden Überschuldung alles andere als leistungsfähig. Eine Erhöhung der Grundsteuer B von 391 auf 413 Punkte hätte zur Folge, dass der Stadt die höhere Umlage erspart bleibt, jedoch erst ab 2012. Deshalb entschied sich der Ausschuss einstimmig auf eine rückwirkende Erhöhung zu verzichten. „Dafür haben die Bürger dann auch kein Verständnis mehr“, kommentiert der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Patrick L. Schunn die Diskussion. „Es ist doch nicht mehr normal, dass wir als Pleite-Kommune als reich dastehen und zusätzliches Geld abführen sollen, das wir selbst gar nicht haben. Wenn man zudem bedenkt, dass wir im Sozial- und Kulturbereich zum Sparen gezwungen sind, zeigt sich die ganze Perversion der Gemeindefinanzierung.“
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