Es wird gespart – endlich

Der Rat der Stadt Linnich in seiner Sitzung am 29. April den Haushalt 2010 einstimmig verabschiedet. Vorausgegangen waren mehrere Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses. Die FDP-Fraktion brachte frühzeitig ihr Sparpaket ein. Die Stadt war aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes gezwungen ihre Investitionen zu kürzen. Der Antrag der FDP sah ein Einsparvolumen von 486.155 € vor. In diesen Einsparungen waren Ausgaben für die Schaffung der Barrierefreiheit im Rathaus in Höhe von 100.000 € sowie 5.000 € Budget für das zu schaffende Jugendparlament mit eingerechnet. Die CDU kündigte an unseren Antrag in Gänze abzulehnen, jedoch ohne jegliche Begründung. In der vorhergehenden Sitzung hatte Beigeordneter Corsten die meisten Antragspunkte als machbar angesehen. Dort wo bedenken vorgetragen wurde, zog die FDP den Antrag zurück. Die Mehrheitsliste aus SPD, UWG PKL und Grünen stimmte schließlich der Streichung der Mittel für die Instandsetzung L 253, der Wirtschaftswege Hubertuskreuz und Tetz/Boslar zu. Alle machten jedoch deutlich nicht die Projekte an sich abzulehnen, sondern aufgrund der finanziellen Situation sie nicht in diesem Jahr durchführen zu können. Der Ansatz für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen wurde von der Verwaltung in ihre Änderungsliste übernommen.

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Gemeinsam für ein barrierefreies Rathaus in Linnich

Die FDP-Fraktion im Linnicher Stadtrat hat im vergangenen Jahr beantragt aus dem Konjunkturpaket II Mittel zur Verfügung zustellen, um das Rathaus barrierefrei umzugestalten.

In der Verwaltungsvorlage blieb davon nur noch der Umbau der Toilettenanlagen übrig. Nach einem Besichtigungstermin zwischen der Linnicher FDP und dem VdK-Landesvorstandsmitglied Sandra Ohlenforst Ende Januar, hat sich der Sozialverband VdK NRW dafür ausgesprochen den Antrag der FDP zu unterstützen und beabsichtigt mit der Stadt eine Zielvereinbarung abzuschließen, die konkrete Maßnahmen zur Umgestaltung vorsieht. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW haben Behindertenverbände, so auch der VdK, Anspruch darauf mit Kommunen in Verhandlungen über die Schaffung von Barrierefreiheit zu treten. Diese Verhandlungen sollen im Abschluss eines Vertrags, der Zielvereinbarung, münden, in welcher sich die Kommune zum Abbau bestehender Barrieren verpflichtet.

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